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Finanzlexikon: entlohnung

entlohnung

Jeder Arbeitnehmer wird am Ende bzw. in der Mitte eines jeden Monats für seine verrichtete Arbeit entlohnt. Diese Entlohnung ist abhängig von den Fachkenntnissen des Arbeitnehmers, der Belastung am Arbeitsplatz, der Verantwortung die er trägt und den Arbeitsbedingungen unter denen er arbeitet.

In der Regel bekommen Angestellte ein Gehalt und gewerbliche Mitarbeiter einen Lohn. Zu dem Grundgehalt können noch Zulagen wie z.B. Provisionen bei Außendienstmitarbeitern oder Weihnachts- und Urlaubsgelder.

Der Lohn kann nach unterschiedlichen Grundlagen errechnet werden. Entsprechend gibt es den Zeitlohn, sowie die Leistungslohnarten Akkord- und Prämienlohn.

Zeitlohn: Bei dieser Art der Berechnung ist ausschließlich die Dauer der Arbeitszeit der Maßstab für die Entlohnung.

Akkordlohn: Hier gilt die Devise "Je höher die Arbeitsleistung, desto höher der Lohn" Voraussetzungen:

* Die Arbeitsgänge müssen sich in kleinste Einzelaufgaben zerlegen lassen.
* Die Arbeitsgänge müssen sich regelmäßig wiederholen.
* Die Arbeitnehmer müssen die Produktionsmenge durch ihre Arbeitsleistung beeinflussen können.

Es gibt bereits einen Artikel Entlohnung

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